
Umweltberatung Kranz
Asbest erkennen und fachgerecht entsorgen
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Viele Menschen, die im Gebäudebestand sanieren, sind überrascht, in welchem Umfang und vor allem in welch einer Vielzahl unterschiedlicher Materialien Asbest vorkommt. In einer großen Anzahl von Gebäuden und in einer für den Laien unübersichtlichen Vielzahl von Materialien sind heute noch immer diverse Asbestprodukte vorhanden. Bis zu Anfang der 90ger Jahre sind asbesthaltige Produkte in Deutschland zum Einsatz gekommen.
Aus diesem Grunde stellt das Erstellen eines Schadstoffkatasters spätestens vor Beginn von Bau- und Umbaumaßnahmen oder dem Abriss von Gebäudeteilen nicht nur aufgrund anderer, möglicher vorhandener Schadstoffe eine Pflicht und keine Kür dar. Sprechen Sie mich gerne diesbezüglich an.
Die einzige sichere Methode zur Bestimmung ist die Untersuchung des Materials durch ein Labor. Bei einer versehentlichen Freisetzung aufgrund von Arbeiten am Material empfiehlt sich die Durchführung einer Raumluftuntersuchung.
Zu den bekanntesten Baustoffen gehören die Asbest-Zementprodukte. Diese wurden beispielsweise als Fassadenverkleidungen in Plattenform, als Attikaverkleidung oder auf Dächern in Form von wellenförmigen Bauteilen, bekannt als „Asbestwelle“, eingebaut. Weiterhin bekannt sind häufig Rechteckrohre. Gemeinsam ist diesen Bauteilen, dass es sich um fest gebundene Asbestprodukte handelt, die nur bei einer mechanischen Bearbeitung oder Zerstörung Fasern freisetzen. Leichtbauwände oder Verkleidungen bei denen der Name Asbest in der Marke vorhanden ist, weisen auf ein entsprechendes Material hin. Hierbei handelt es sich um schwach gebundenen Asbest, bei dem eher eine Faserfreisetzung erfolgen kann als bei festgebundenen Produkten.
Neben einigen bekannten Asbestanwendungen gibt es jedoch eine Vielzahl von Produkten die noch vielfach zu finden sind.
Die sehr kleinen Asbestfasern können beim Einatmen eine Asbestose oder Lungenkrebs verursachen. Eine weitere Erkrankung ist das Pleura Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards (Herzbeutel). Die Fasern können mit der Atemluft durch die Nase und die Luftröhre aufgenommen werden und in die Bronchien sowie die Lunge gelangen. Mit der Menge des eingeatmeten Faserstaubs und der Häufigkeit steigt das Risiko einer Erkrankung.
Die Latenzzeit zwischen Exposition und Erkrankung beträgt zwischen 10 und 40 Jahren. Für Raucher ist das Risiko einer Asbesterkrankung bei vergleichbarer Exposition erhöht. Die Beschwerden einer Asbestose können Kurzatmigkeit und Husten sein. Zu Beginn der Erkrankung stellt sich zunächst eine geringe Funktionseinbuße der Lungenfunktion ein. Neuerkrankungen sowie Todesfälle durch Asbesterkrankungen nehmen aufgrund der langen Latenzzeit bis zur Erkrankung bis heute zu.
Seit Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts begann die industrielle Anwendung. Ab 1950 wurden asbesthaltige Produkte bis in die siebziger Jahre hinein in großer Zahl eingesetzt. Erst 1979 wurde Spritzasbest in der Bundesrepublik verboten – 10 Jahre nach dem Verbot in der damaligen DDR. 1984 wurden alle weiteren schwach gebundene Asbestprodukte verboten. Bis 1991 durfte in Deutschland Asbestzement hergestellt werden. Seit 1992 gibt es ein allgemeines Verwendungsverbot in Deutschland. Asbestzementrohre durften bis 1994 verwendet werden. Ein europaweites Verbot wurde im Jahr 2005 erlassen.
Vor der Anschaffung einer Immobilie kann es sinnvoll sein, sich vorher ein Bild über möglicherweise vorhandene asbesthaltige Bauprodukte zu machen. Dies gilt übrigens auch für andere Gebäudeschadstoffe. Die Kosten für eine Asbestsanierung kann im Vorfeld mit in die Sanierungskosten eingeplant werden. Bei Renovierungen oder Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich eine Objektbegehung durch einen Schadstoffgutachter. Beim Verdacht auf das Vorliegen von Asbestprodukten sollte eine Probenahme der Materialien inklusive Laboruntersuchungen erfolgen. Schwach gebundene Asbestprodukte sollten regelmäßig durch einen Sachverständigen auf die Sanierungsdringlichkeit hin überprüft werden. Gelegentlich können durch entsprechende Produkte Fasern freigesetzt werden. Schwach gebundene Produkte sind jedoch seltener eingebaut worden als fest gebundene Produkte.
Insgesamt gibt es etwa 3000 Asbestprodukte für unterschiedlichste Anwendungen. Die folgende Liste gibt einen Überblick über Bauteile und Produkte, in denen mit einem Asbestvorkommen gerechnet werden muss.
Die Sanierung von asbesthaltigen Bauprodukten gehört in die Hände von dafür zugelassenen Unternehmen. Diese müssen über die Sachkunde gemäß TRGS 519 (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe) verfügen. Für einige Produkte sind vereinfachte Sanierungsverfahren zugelassen. Bei Asbestarbeiten sind die Vorgaben der TRGS 519 einzuhalten. Betroffenes Material sollte komplett ausgebaut werden.
In Bauteilen verbleibendes Material muss dokumentiert werden. Eine Überdeckung von asbesthaltigen Materialien soll nicht erfolgen. Dies kann beispielsweise auf einen Fußbodenkleber zutreffen, auf den ein neuer Belag verklebt werden soll. Dieses Vorgehen ist schon aufgrund einer Vermischung von potenziellen Abfällen und der Abfallvermehrung nicht zulässig. Die Richtlinie, die für die Bewertung von schwach gebundene Asbestprodukte gilt, erlaubt die Kapselung, bzw. Beschichtung entsprechender Bauteile.
Empfehlenswert ist jedoch immer der Ausbau asbesthaltiger Stoffe und Ausschleusung aus dem Stoffkreislauf mittels fachgerechter Entsorgung. Das ausgebaute Material muss sicher verpackt und gekennzeichnet werden. Eine Vermischung mit anderen Baustoffen darf nicht erfolgen.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen gemäß der TRGS 519 erfolgen. Eine Gefährdung von Dritten muss wirksam verhindert werden.
Dazu gehört auch, dass eine Freisetzung von Asbestfasern an die Außenluft verhindert werden muss um die Nachbarschaft und die Umwelt zu schützen. Lüftungsanlagen müssen vor der Sanierung außer Betrieb genommen werden und abgeklebt werden, um eine Verbreitung von Faserstäuben in andere Bereiche zu verhindern.
Neben technischen Schutzmaßnahmen wie der Einhausung des Sanierungsbereichs, einer Unterdruckhaltung und Verwendung spezieller Industriesauger gehört der Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung. Nach einer erfolgten Reinigung der Arbeitsbereiche muss vor dem Abbau der Einhausungen eine Luftfreimessung erfolgen.
Raumluftuntersuchungen können Aufschluss auf eine mögliche Kontamination der Raumluft geben. Bei den Untersuchungen sollten möglichst ebenfalls angrenzende Räume und Bereiche mit einbezogen werden. Bis zur Vorlage von Ergebnissen, sollten die im Raum vorhandenen Materialien nicht in andere Räume gebracht werden, damit diese im Falle einer Kontamination mit dekontaminiert werden können.