
Umweltberatung Kranz
Schimmelpilz erkennen und fachgerecht entfernen
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Dunkle Verfärbungen an Bauteilen sind ein erster Hinweis auf Schimmelpilze. Sind diese noch klein oder grau kann nur eine Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob es sich tatsächlich um Schimmel handelt oder es nur „Stockflecken“ oder ähnliches sind.
Verfärbungen die von Wasserflecken stammen, können bereits im Bauteil zu einem Schimmelpilzbefall geführt haben, ohne dass dieser mit dem Auge sichtbar ist. Die Untersuchung mittels Oberflächenkontaktprobe oder Materialprobe liefert Ergebnisse über einen möglichen Befall.
Als Sachverständige kann ich Ihnen hier schnell Auskunft geben. Sprechen Sie mich gerne an!
Schimmelpilzsporen gehören zum natürlichen Umfeld der Menschen und sind aufgrund Ihrer geringen Größe immer auch in Innenräumen vorhanden. Je nach Jahreszeit, Temperatur und Luftfeuchtigkeit befinden sich mehr oder weniger Schimmelpilzsporen in der Luft. Entscheiden ist jedoch eine vorhandene Feuchtigkeit in den Bauteilen, die ein Wachstum dieser Sporen erst ermöglicht. Feuchtigkeit wiederum kann durch konstruktive Mängel am Gebäude, durch Kondensation aufgrund von Wärmebrücken an kalten Wänden oder auch durch Leckagen und Wasserschäden verursacht werden.
Je nachdem wie viel Feuchtigkeit oder sogar ein Havariefall vorliegt, dauert es unterschiedlich lang, bis ein Schimmelpilzwachstum erfolgt. Bei idealen Wachstumsbedingungen kann nach wenigen Tagen nach einem Wasserschaden mit einem Schimmelpilzwachstum gerechnet werden. Andererseits können langfristig wiederholte Taupunktunterschreitungen mit auftretender erhöhter Luftfeuchtigkeit auf kalten Auswänden im Laufe der Zeit ebenfalls zu einem langsam wachsenden Schimmelpilzbefall führen. Mit einem schnellen Wachstum muss auf zellulosehaltigen Materialien gerechnet werden, wie zum Beispiel Tapeten oder die Kartonoberseiten von Gipskartonwänden wenn eine hohe Feuchtigkeit vorliegt. Entscheidend sind das schnelle Erkennen und fachgerechte Sanieren eines Befalls, um eine große Ausbreitung von Sporen zu vermeiden.
Nicht jeder Schimmelpilzbefall geht mit einer Geruchsbelastung einher. Je nach befallenem Material und vorhandener Schimmelpilz- und Bakterienarten kann ein schimmelpilztypischer muffiger Geruch wahrnehmbar sein. Feuchte, belastete Spanplatten können geruchlich ebenso auffällig sein wie alte feuchte Kellerräume. Ursächlich sind häufig mit einem Schimmelpilzbefall einhergehende Bakterienbelastungen bestimmter Gattungen. Ein vorliegender Geruch sollte Anlass für weitere Nachforschungen sein. Wenn kein Geruch vorhanden ist, bedeutet es jedoch nicht automatisch, dass kein Schimmelpilzbefall vorliegt.
Kleidung, die von Schimmelpilz betroffen ist, sollte entweder entsorgt werden oder aber sehr gründlich heiß mit mindestens 60 Grad Celsius (notfalls auch mehrmals) gewaschen werden. Am sichersten ist die Reinigung mit der Kochwäsche.
Bei einem vorliegendem Schimmelpilzbefall liegen bei unterschiedlichen Bewohnern häufig verschiedene Empfindlichkeiten vor. Wo es der eine nicht mehr aufgrund von Symptomen aushalten kann, hat ein anderer gar keine Beschwerden.
Auch kann ein sehr kleiner Befall bereits allergische Reaktionen auslösen und ein großer Befall gar keine Symptome hervorrufen. Die verschiedenen Situationen machen es unmöglich, eine allgemein gültige Aussage über die Gefährlichkeit von Schimmelpilzen zu machen. Aus diesem Grund kann es auch keine absoluten Grenzwerte für Schimmelpilze geben.
Es kommt vor, dass ein sehr kleiner Befall aufgrund einer speziellen Art Symptome auslöst, während eine großflächig offensichtlich verschimmelte Wand mit Arten die stärker an der Wand haften oder dessen Sporen schlecht flugfähig sind keine Symptome hervorrufen. Jeder Fall ist anders und muss gesondert bewertet werden. Ein Schimmelpilzbefall ist aus hygienischen Gründen nicht akzeptabel und sollte fachgerecht saniert werden.
Üblicherweise werden Schimmelpilze in Innenräumen in Deutschland in der Luft, im Material oder als Oberflächenkontaktprobe nachgewiesen. Zur Bewertung wird der aktuelle Schimmelpilzleitfaden des Umweltbundesamts herangezogen und es werden hieraus Handlungsempfehlungen abgegeben. Bei komplexeren Fragen kann das Heranziehen weiterer Leitfäden sinnvoll sein. Je nach Aufgabenstellung ist es notwendig, das geeignete Verfahren anzuwenden, damit die entsprechende Frage beantwortet werden kann. Vor jedem Ortstermin steht daher eine umfassende Beratung, damit das beste Vorgehen besprochen werden kann.
Menschen, die einem Schimmelpilzbefall in Innenräumen ausgesetzt sind, sind einem erhöhte Risiko von Atemwegserkrankungen ausgesetzt. Eine Verschlimmerung oder Verstärkung von Asthmaerkrankungen insbesondere bei Kindern, Husten, Atemwegsinfektionen und die Entwicklung einer Asthmaerkrankung bis hin zur Atemnot kann eintreten.
Von Betroffenen werden weitere Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Bindehautentzündungen und Nasenschleimhautentzündungen beschrieben. Eine Sensibilisierung kann sich durch Symptome wie Schnupfen, Niesen oder Hautauschlag bemerkbar machen.
Zu den allergischen Symptomen zählen ebenfalls Heuschnupfen-ähnliche Symptome.
Bei stark immungeschwächten Personen können bestimmte Schimmelpilzarten eine pulmunale Mykose, bzw. Aspergillose hervorrufen. Neben Schimmelpilzen können ebenfalls Aktinobakterien Infektionen auslösen. Diese schimmelpilz-ähnlichen Bakterien werden bei Feuchtigkeitsschäden ebenfalls häufig nachgewiesen.
Aufgrund der Wachstumsstrukturen handelt es sich bei dem sichtbaren Schimmelpilzbefall nur um die „Spitze des Eisbergs“, nämlich die ausgebildeten Fruchtkörper. Der Pilzkörper, das Geflecht oder Myzel des Schimmels befindet sich in darunter liegenden Schichten und ist im rauen Material meistens angewachsen. Ausnahmen bildet Schimmel, der sich auf Glasscheiben oder anderen glatten Flächen wie Metall gebildet hat und sich außer von Wasser nur vom vorliegenden Staub ernährt. Glatte Flächen können daher abgewischt werden. (Siehe „Tipps zur Schimmelentfernung“). Ein großer Befall sollte grundsätzlich nur von Fachfirmen beseitigt werden.
Ein Schimmelpilzbefall sollte nur dann selber entfernt werden, wenn der Befall insgesamt nicht größer als etwa 20 Quadratzentimeter ist. Das entspricht etwa der Größe eines Handtellers. Außerdem sollten keine bekannten Allergien vorliegen. Immungeschwächte Menschen oder Schwangere sollten den Befall vorsorglich nicht selber entfernen. Da ein sichtbarer Schimmelbefall häufig nur die Spitze des Eisbergs ist, sollte vorher abgeklärt werden, ob nicht bereits ein mit dem Auge nicht sichtbarer Befall angrenzend vorliegt. Das Pilzgeflecht, auch Myzel genannt, ist hell und kann bereits größere Ausmaße als die sichtbaren Fruchtkörper des Schimmelpilzes angenommen haben. Nur wenn ein oberflächiger kleiner Befall vorliegt, sollte eine Entfernung erfolgen. Siehe hierzu „Tipps zur Schimmelpilzentfernung“.